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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kreditvermittlung

§ 1 Geltungsbereich

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere die Dienstleistung der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen gem § 136a Abs 1 Z 2 GewO. Im Hinblick auf die genannten Dienstleistungen ergänzen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kreditvermittlung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Finanzdienstleisters. Für Fragen, die in den Allgemeinen

Geschäftsbedingungen für die Kreditvermittlung nicht geregelt sind, gelten die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Finanzdienstleisters.

Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Besonderen Geschäftsbedingungen für die Kreditvermittlung auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. Kreditvermittler/ Kreditvermittlerin) verzichtet. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.


§ 2 Vermittlung und Beratung

Die Tätigkeit des Kreditvermittlers besteht darin, dem Kunden

  1. Kreditverträge oder sonstige Kreditierungen vorzustellen oder anzubieten,


  1. bei anderen als den in Z 1 genannten Vorarbeiten oder anderen vorvertraglichen administrativen Tätigkeiten zum Abschluss von Kreditverträgen oder sonstigen Kreditierungen behilflich zu sein, oder


  1. für den Kreditgeber Kreditverträge abzuschließen oder bei sonstigen Kreditierungen für den Kreditgeber zu handeln.


Unter Beratungsdienstleistungen ist die Erteilung individueller Empfehlungen an den Kunden in Bezug auf ein oder mehrere Geschäfte im Zusammenhang mit Kreditverträgen zu verstehen. Solche Beratungsdienstleistungen sind in der Kreditvermittlung nicht umfasst und müssen gesondert vereinbart werden. Bietet ein Kreditvermittler solche Beratungsdienstleistungen an, wird er den Kunden darüber, sowie über die Konditionen, gesondert informieren.



§ 3 Informationspflichten des Kunden

Zur Abwicklung der Kreditanfrage benötigt der Kreditvermittler eine Reihe von Informationen vom Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die vom Kreditvermittler bei ihm angeforderten Informationen und Unterlagen unverzüglich zu übermitteln.

Der Kunde ist verpflichtet, dies dem Kreditvermittler mitzuteilen, wenn er bereits bei einer anderen Stelle ein Kreditansuchen gestellt hat. Weiters hat es der Kunde dem Kreditvermittler mitzuteilen, wenn ein von ihm gestelltes Kreditansuchen, aus welchem Grund auch immer, abgelehnt worden ist.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass unrichtige und unvollständige Informationen dazu führen können, dass sein Kreditansuchen nicht erfolgreich ist. Für den Fall, dass der Kunde durch schuldhafte Fehlinformationen das Scheitern der Vermittlung herbeigeführt hat, ist der Kunde dem Kreditvermittler zum Schadenersatz, insbesondere zum Ersatz der entgangenen Vergütung, verpflichtet.

Repräsentatives Berechnungsbeispielgem. §5 VKrG  : Bei einem Nettodarlehensbetrag von 10.000,00 Euro und einer Laufzeit von 60 Monaten erhalten 50% aller Kunden einen Nominalzinssatz in Höhe von 7,96% variabel, Bearbeitungsentgelt 0,00 Euro, Kontoführungsentgelt gesamt 299,00 Euro, Zinsen gesamt 1843,25 Euro, Effektivzinssatz 8,57% p.a. Gesamtrückzahlung 12.157,20 Euro.

Bei diesem Finanzierungsmodell handelt es sich nicht um die Europäische Standardinformation und auch um keinen Kreditvertragsentwurf gemäß Verbraucher Kreditgesetz (VKrG) bzw. Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG).

Es handelt sich um Privatkredite für die freie Verwendung mit einer mindest Laufzeit von 1 Har und bis maximal 10 Jahre möglich.

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