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Datenschutz, Bankgeheimnis
Sofern der Kunde dem Kreditvermittler per Telefon, Fax, Post oder E-Mail seine Daten bekannt gegeben hat, verarbeitet der Kreditvermittler diese Daten auf der Rechtsgrundlage Art 6 Abs 1 lit b DSGVO (Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Kundenanfrage hin und Vertragserfüllung), um die Anfrage des Kunden zu bearbeiten und verarbeitet diese weiter, falls nachfolgend ein Vertragsverhältnis zustande kommt. Wenn der Kunde seine Daten dazu nicht bereitstellt, kann dessen Anfrage nicht bearbeitet werden und folglich auch kein nachfolgendes Vertragsverhältnis zustande kommen. Der Kreditvermittler ist für die Verarbeitung der Daten seiner Kunden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verantwortlich und wird diese Daten gemäß den Bestimmungen des in Österreich geltenden Datenschutzrechts und sohin insbesondere nach der DSGVO, dem Datenschutzgesetz (DSG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) verarbeiten.
Für die Zwecke der Kreditvermittlung entbindet der Kunde die beteiligten Banken gegenüber dem Kreditvermittler gem § 38 Abs 2 Z 5 BWG vom Bankgeheimnis.

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